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digitaler Bauantrag ab dem 01.08.2024

  • Aus dem Landratsamt

Wer nimmt die Anträge entgegen?

Digitale Bauanträge gelangen über eine elektronische Schnittstelle direkt und medienbruchfrei zur zuständigen Bauaufsichts- bzw. Abgrabungsbehörde. Handelt es sich bei dieser um ein Landratsamt, kann allerdings der bisherige Verfahrensweg (Einreichung bei der Gemeinde, die den Antrag nach ihrer Einvernehmensentscheidung an das Landratsamt weiterleitet) nicht aufrechterhalten werden.

Mit der Einführung des Digitalen Bauantrags sind daher Änderungen der Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anträge verbunden (Einreichung beim Landratsamt, Beteiligung der Gemeinde durch das Landratsamt). Diese Änderungen gelten im Zuständigkeitsbereich der teilnehmenden Landratsämter teils auch für weiterhin in Papierform eingereichte Anträge, um einen einheitlichen Verfahrensablauf in der jeweiligen Behörde zu ermöglichen.

Die Zuständigkeiten können Sie folgender Tabelle entnehmen (uBA steht für untere Bauaufsichtsbehörde, uA für untere Abgrabungsbehörde, geänderte Zuständigkeiten in Fettdruck):

 Digitale EinreichungEinreichung in Papierform
BauantraguBA (statt Gemeinde)uBA (statt Gemeinde)
Antrag auf Vorbescheid (Baurecht)uBA (statt Gemeinde)uBA (statt Gemeinde)
Antrag auf TeilbaugenehmigunguBAuBA
Vorlage von Unterlagen im GenehmigungsfreistellungsverfahrenuBA (statt Gemeinde)Gemeinde
Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen BauvorschriftenuBA (statt Gemeinde)Gemeinde
Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtlichen Bauvorschriften)uBAuBA
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines VorbescheidsuBAuBA
BaubeginnsanzeigeuBAuBA
Anzeige der NutzungsaufnahmeuBAuBA
BeseitigungsanzeigeuBA (statt UBA und Gemeinde)uBA und Gemeinde
AbgrabungsantraguA (statt Gemeinde)uA (statt Gemeinde)
Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien AbgrabunguA (statt Gemeinde)Gemeinde
Antrag auf TeilabgrabungsgenehmigunguAuA
Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht)uA (statt Gemeinde)uA (statt Gemeinde)
Anzeige des AbgrabungsbeginnsuAuA

 

(Quelle: Zuständigkeitsänderungen - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de))

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