digitaler Bauantrag ab dem 01.08.2024
Wer nimmt die Anträge entgegen?
Digitale Bauanträge gelangen über eine elektronische Schnittstelle direkt und medienbruchfrei zur zuständigen Bauaufsichts- bzw. Abgrabungsbehörde. Handelt es sich bei dieser um ein Landratsamt, kann allerdings der bisherige Verfahrensweg (Einreichung bei der Gemeinde, die den Antrag nach ihrer Einvernehmensentscheidung an das Landratsamt weiterleitet) nicht aufrechterhalten werden.
Mit der Einführung des Digitalen Bauantrags sind daher Änderungen der Zuständigkeit für die Entgegennahme der Anträge verbunden (Einreichung beim Landratsamt, Beteiligung der Gemeinde durch das Landratsamt). Diese Änderungen gelten im Zuständigkeitsbereich der teilnehmenden Landratsämter teils auch für weiterhin in Papierform eingereichte Anträge, um einen einheitlichen Verfahrensablauf in der jeweiligen Behörde zu ermöglichen.
Die Zuständigkeiten können Sie folgender Tabelle entnehmen (uBA steht für untere Bauaufsichtsbehörde, uA für untere Abgrabungsbehörde, geänderte Zuständigkeiten in Fettdruck):
Digitale Einreichung | Einreichung in Papierform | |
---|---|---|
Bauantrag | uBA (statt Gemeinde) | uBA (statt Gemeinde) |
Antrag auf Vorbescheid (Baurecht) | uBA (statt Gemeinde) | uBA (statt Gemeinde) |
Antrag auf Teilbaugenehmigung | uBA | uBA |
Vorlage von Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren | uBA (statt Gemeinde) | Gemeinde |
Anträge auf isolierte Ausnahme oder isolierte Befreiung vom Bebauungsplan sowie auf isolierte Abweichung von örtlichen Bauvorschriften | uBA (statt Gemeinde) | Gemeinde |
Anträge auf isolierte Abweichung von Bauordnungsrecht (außer örtlichen Bauvorschriften) | uBA | uBA |
Antrag auf Verlängerung der Geltungsdauer einer Baugenehmigung, einer Teilbaugenehmigung oder eines Vorbescheids | uBA | uBA |
Baubeginnsanzeige | uBA | uBA |
Anzeige der Nutzungsaufnahme | uBA | uBA |
Beseitigungsanzeige | uBA (statt UBA und Gemeinde) | uBA und Gemeinde |
Abgrabungsantrag | uA (statt Gemeinde) | uA (statt Gemeinde) |
Vorlage von Unterlagen zur genehmigungsfreien Abgrabung | uA (statt Gemeinde) | Gemeinde |
Antrag auf Teilabgrabungsgenehmigung | uA | uA |
Antrag auf Vorbescheid (Abgrabungsrecht) | uA (statt Gemeinde) | uA (statt Gemeinde) |
Anzeige des Abgrabungsbeginns | uA | uA |
(Quelle: Zuständigkeitsänderungen - Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (bayern.de))