Förderrichtlinie der Gemeinde Bruckberg „Balkonkraftwerke und Batteriespeicher“

Balkonkraftwerke
- Leistung des Wechselrichters max. 600 W
- Anschaffung ab 01.06.2023
- Installation spätestens 3 Monate nach Antragstellung
- Rechnung, Zahlungsnachweis und Nachweis der Installation (soweit erforderlich) bzw. Foto von der Inbetriebnahme
Die kommunale Förderung beträgt pauschal 100,00 Euro, ist aber auf 20% der Anschaffungs- und Installationskosten begrenzt. Der Zuschuss wird einmalig gewährt. Nicht zuschussfähig sind Prototypen und PV-Anlagen im Eigenbau.
Batteriespeicher
- in Zusammenhang mit einer bestehenden oder neu errichteten Dachphotovoltaikanlage
- Anschaffung ab 01.06.2023
- Installation spätestens 3 Monate nach Antragstellung
- Rechnung, Zahlungsnachweis und Nachweis der Installation
Die kommunale Förderung beträgt 100,00 € je 1 kWh Speicherkapazität, maximal jedoch 500,00 Euro, ist aber auf 20% der Anschaffungs- und Installationskosten begrenzt.
Antragsberechtigt sind natürliche Personen mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Bruckberg. Für Balkonkraftwerke sind Mieter, Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Gebäuden oder Wohnungen. Berechtigt für Batteriespeicher sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Gebäuden.
Für einen Zuschuss muss das Formblatt „ Antrag auf Bezuschussung eines Balkonkraftwerks“ bzw. „ Antrag auf Bezuschussung eines Batteriespeichers“ verwendet werden.