Vergabe gemeindlicher Grundstücke im Bieterverfahren - MFH - Vierspänner - Dreispänner

Vergabe gemeindlicher Grundstücke! Nähere Informationen finden Sie im unterstehenden Informationsblatt zum Bieterverfahren!
Die Gemeinde Bruckberg verkauft 2 Bauparzellen für jeweils ein Mehrfamilienhaus mit 6 Wohneinheiten sowie eine Bauparzelle für einen Vierspänner und eine Bauparzelle für einen Dreispänner im Baugebiet „Breitenau West“ in der Bruckbergerau im Bieterverfahren gegen Höchstgebot.
Parzelle 17 867 m² Mehrfamilienhaus mit bis zu 6 WE
Parzelle 18 805 m² Mehrfamilienhaus mit bis zu 6 WE
Parzelle 21 988 m² Vierspänner mit 4 x 2 WE
Parzelle 11 1.011 m² Dreispänner mit 3 x 2 WE
Das Bieterverfahren startet am 10.02.2025.
Um möglichst viele Interessenten erreichen zu können, stellt die Gemeinde Bruckberg Ihnen alle nötigen Informationen auf ihrer Homepage
(Gemeinde Bruckberg: Vergabe von gemeindlichen Grundstücken) zur Verfügung.
Ihr Gebot muss der Gemeinde Bruckberg, Rathausplatz 1, 84079 Bruckberg bis zum 07.03.2025, um 11:00 Uhr in schriftlicher Form vorliegen (Ende des Bieterverfahrens).
Es muss sich dabei um ein Originaldokument handeln; die Zustellung per Fax oder Email ist nicht zulässig. Gebote, die danach eingehen, werden nicht berücksichtigt. Jede voll geschäftsfähige natürliche Person, jede juristische Person und jede rechtsfähige Personengesellschaft können ein Gebot abgeben. Investoren sind im Bieterverfahren ausdrücklich zugelassen. Bieter und Käufer müssen identisch sein. Die schriftlichen Angebote müssen fristgerecht in einem verschlossenen Umschlag im Rathaus Bruckberg eingegangen sein. Aus der Adressierung muss ersichtlich sein, für welche Parzelle das Gebot abgegeben wird. Das Gebot ist zu beziffern und muss den vollständigen Namen, die Kontaktdaten und die Unterschrift der am Kauf interessierten Person enthalten. Das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Gebotsformular ist zwingend zu verwenden.
Mit dem Gebot ist zugleich eine Bestätigung eines Kreditinstituts vorzulegen, dass die Finanzierung des Vorhabens (Grunderwerb und Baukosten) gesichert ist, wobei das Kreditinstitut
1. in der Europäischen Gemeinschaft oder
2. in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
3. in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassen sein muss.
Sollte keine Finanzierung benötigt werden, genügt diesbezüglich eine schriftliche Bestätigung einer Bank. Bitte beachten Sie dabei, dass für alle angebotenen Bauparzellen ein Mindestgebot in Höhe von 612,50 €/m² festgelegt wurde. Im Mindestgebot sind Erschließungskosten nach BauGB (Straßenerschließung) sowie nach KAG (Kanalherstellungskosten und Herstellungskosten für die Wasserversorgung) enthalten. Der Käufer hat die üblichen Grunderwerbsnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung zu tragen. Weiterhin sind die Herstellungsbeiträge zur Abwasserentsorgung sowie zur Wasserversorgung zusätzlich zu tragen, soweit die später realisierte Geschossfläche die nach dem Bebauungsplan maximal zulässige Geschossfläche übersteigen sollte.
Das Höchstgebot wird für jede Parzelle einzeln ermittelt. Sollten mehrere Gebote von einem Bieter für dieselbe Parzelle abgegeben werden, zählt das höchste abgegebene Gebot. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter für mehrere Grundstücke ein Gebot abgibt, er kann auch mehrere Grundstücke erwerben, soweit er jeweils das höchste Gebot abgibt.
Die Gebote werden gesammelt und nach Fristende unter Ausschluss der Öffentlichkeit geöffnet. Nach Auswertung der Gebote werden die Bewerber schriftlich unter Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung über einen Zuschlag oder Nichtzuschlag informiert. Für den Fall, dass mehrere identische Höchstgebote eingegangen sind, entscheidet das Los. Sollte innerhalb der ersten zwei Monate nach Zuschlag kein rechtskräftiger Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande gekommen sein, behält sich die Gemeinde Bruckberg das Recht vor, dem rangnächsten Bieter den Zuschlag zum Kauf zu erteilen. Nach Erteilung des Zuschlags wird der Notar mit der Erstellung eines Notarvertrages von der Gemeinde beauftragt.
Der Käufer unterwirft sich einer Bauverpflichtung. Er verpflichtet sich, innerhalb von 5 Jahren ein Wohngebäude unter Einhaltung aller Festsetzungen des Bebauungsplans zu errichten, wobei genügt, wenn innerhalb dieser Frist der Rohbau fertig gestellt wird. Weitere Auflagen, wie z.B. eine Selbstnutzungsverpflichtung, werden ausdrücklich nicht vorgeschrieben. Die Beurkundung erfolgt ohne zusätzliche Auflagen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinde Bruckberg auch im vorliegenden Vergabeverfahren zur Veräußerung gemeindlicher Grundstücke eine kommunalrechtliche Transparenzpflicht trifft, und dass wir weiterhin Zugangsansprüche nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG zu erfüllen haben. Diese Pflichten können durch vertragliche „Verschwiegenheitsklauseln“ oder entsprechende vorvertragliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und (potenziellen) Erwerberinnen oder Erwerbern grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Beachten Sie bitte den ebenfalls veröffentlichten Bebauungsplan, um sicherzustellen, dass sich Ihr Traumhaus auch auf dem jeweiligen Grundstück verwirklichen lässt.
Etwaige Anfragen zum Vergabeverfahren oder zum Bebauungsplan richten Sie bitte per E-Mail an grundstuecksbewerbung@bruckberg.org. Ebenso können Sie gerne einen telefonischen oder persönlichen Besprechungstermin unter oben stehenden Kontaktdaten vereinbaren. Bei Fragen zu vertraglichen Regelungen des notariellen Kaufvertrags können Sie sich auch an Herrn Stefan Kollmannsberger (Tel. 08765/9301-15) wenden. Bei Fragen zur baurechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben im Bebauungsplangebiet können Sie sich an Herrn Christian Görgenhuber (Tel. 08765/9301-26) wenden.