Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühren ab 01.01.2019
Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühren
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung zum 01.01.2019
Das Kommunalabgabengesetz schreibt die Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren in einem maximal 4-jährigen Turnus vor. Daher wurden die Gebühren für den Zeitraum 2019-2022 neu kalkuliert.
Verbandsrat beschließt Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühren
In der Sitzung am 10.12.2018 hat der Verbandsrat nach ausführlicher und umfassender Diskussion folgende Gebührenerhöhungen beschlossen:
1. Ab dem 01.01.2019 beträgt die jährliche Grundgebühr:
Bei Wasserzählern
bis 4 m³/h Dauerdurchfluss (Q3 4 bzw. Qn 2,5) 90,-- € / Jahr = 7,50 € / Monat bis 10 m³/h Dauerdurchfluss (Q310 bzw. Qn 6) 156,-- € / Jahr = 13,00 € / Monat bis 25 m³/h Dauerdurchfluss (Q325 bzw. Qn 15) 228,-- € / Jahr = 19,00 € / Monat über 25 m³/h Dauerdurchfluss 420,-- € / Jahr = 35,00 € / Monat |
2. Die Verbrauchsgebühr wird ab 01.01.2019 von bisher 1,37 € auf 1,60 € je 1000 l Trinkwasser erhöht.
Was sind die Gründe für die Preiserhöhung?
In den letzten vier Jahren wurden große Investitionen wie z.B. die Notverbundsleitung, die die beiden vorhandenen Wasserleitungsnetze verbindet, realisiert. Auch der Neubau des Tiefbrunnens im Wald bei Attenhausen, der allen Abnehmern zu Gute kommt, ist ein wichtiger Schritt für die Versorgungssicherheit. Das Gesamtinvestitionsvolumen liegt bei 1,7 Mio. €. Diese Maßnahmen konnten durch hohe einmalige Einnahmen von Herstellungsbeiträgen durch die Ansiedlung großer Firmen finanziert werden.
Zusätzlich wurden für die Sanierung/Unterhalt des Leitungsnetzes insgesamt mehr als 540.000 € aufgewandt.
In Zukunft sind ebenfalls umfangreiche Maßnahmen wie die Sanierung des 36 Jahre alten Hochbehälters am Pauliberg in Bruckberg anzugehen. Besonders wichtig ist die kontinuierliche Sanierung und Erneuerung des teilweise über 50 Jahre alten Leitungsnetzes, um die zuverlässige Versorgung der Bürger mit Trinkwasser auch in Zukunft sicherstellen zu können. Hier ist vorgesehen, jährlich 250.000 € in die Verbesserung des Versorgungsnetzes zu investieren. Diese Kosten müssen in erster Linie über die Wasserverbrauchsgebühren (teilweise auch durch die Inanspruchnahme von Krediten) finanziert werden.
Der Zweckverband ist als sog. „Kostenrechnende Einrichtung“ verpflichtet, durch regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen der Gebühren kostendeckend zu arbeiten. Es dürfen weder Gewinne noch Verluste erwirtschaftet werden.
Die genannten dringend erforderlichen Maßnahmen sowie deutliche Kostensteigerungen im Material- und Energiebereich und bei Unterhaltskosten, zusätzliche Investitionen in das Hydrantennetz, Tariferhöhungen etc. führen zu den o.g. Gebührenanpassungen.
Was bedeutet das für die Verbraucher?
Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 120.000 Litern bedeutet dies einen zusätzlichen Kostenaufwand von 3,80 € / Monat. Bei einem Ein-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 30.000 Litern ergibt sich ein Mehraufwand von 2,08 € / Monat.
Trotz der Gebührenerhöhung zahlt der Verbraucher nur 0,16 Cent / Liter für das wertvolle Gut Wasser.
Beitrags- und Gebührensatzung ab 01.01.2019:
Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung liegt in der Verwaltung des Zweckverbandes während der üblichen Geschäftszeiten (Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr, Montag von 13.30 – 16.30 Uhr) im Rathaus Bruckberg, Zimmer 2.04 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.
____________________________________________________________________________________