Am Montag, den 2. Februar 2015 fand die erste Sitzung des neuen Zweckverbandes, der nun den Großteil des Gebiets der Gemeinde Bruckberg sowie Teile der Gemeinden Furth und Gammelsdorf mit Trinkwasser versorgt, statt. Fünf neue Mitglieder der Verbandsversammlung konnte der Vorsitzende Wilhelm Hutzenthaler begrüßen.
Der neue Verband wird künftig den Namen "Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Bruckberg" führen.
Neben der Namensänderung stand eine umfangreiche Agenda auf der Tagesordnung. Die Verbandssatzung wurde ebenso wie die Wasserabgabesatzung, Beitrags- und Gebührensatzung und Entschädigungssatzung nach umfassender Überarbeitung neu erlassen.
Herr Kienlein vom Ingenieurbüro Hausmann + Rieger stellte die technischen Anlagen des Gesamtverbandes vor und zeigte Lösungsmöglichkeiten zur dauerhaften Gewährleistung der Versorgungssicherheit für die beiden (noch separaten) Leitungsnetze auf.
Das Versorgungsnetz des bisherigen Zweckverbands "Wasserversorgungsgruppe Bruckberg-Gündlkofen" ist durch das Vorhandensein von zwei Brunnen, die pro Sekunde insgesamt 20 l Trinkwasser fördern, und zwei Hochbehältern mit insgesamt 1200 m³ Fassungsvermögen gut abgesichert. Allerdings stiegen in den letzten Jahren die Werte für das Abbauprodukt Desethylatrazin des Pflanzenschutzmittels Atrazin in einem der Brunnen kontinuierlich an. Mit diesem Problem haben mehrere Zweckverbände im Landkreis zu kämpfen. Bei einem weiteren Anstieg der Werte muss in eine Aufbereitungsanlage investiert werden, ein besserer Lösungsweg wäre die Zuführung von unbelastetem Wasser aus dem Attenhausener Leitungsnetz, wodurch die Einhaltung der Grenzwerte sichergestellt werden könnte.
Das Leitungsnetz des ehemaligen Zweckverbands "Attenhausener Gruppe" wird derzeit ausschließlich durch den Brunnen II mit Wasser versorgt. Dieser Brunnen mit einer Tiefe von 121 m liefert hervorragendes Trinkwasser, Nitrat- und Pflanzenschutzmittelwerte liegen meist unter der Nachweisgrenze. Der 1962 gebohrte Brunnen I musste im Jahr 2012 stillgelegt werden. Die durch den Hydrogeologen Dr. Prösl vorgeschlagene Lösung, diesen Brunnen neu zu überbohren, um durch einen zweiten Brunnen die Versorgungssicherheit gewährleisten zu können, wurde vom Verbandsrat überwiegend zustimmend aufgenommen.
Des Weiteren wurden verschiedene Trassen für einen Notverbund zwischen den beiden Leitungsnetzen vorgestellt. Hiervon würden alle angeschlossenen Bürger des Gesamtverbands profitieren, da Wasser im Bedarfsfall in beide Richtungen geleitet werden kann. So könnte auf Notfälle kurzfristig reagiert und die Versorgung mit Trinkwasser jederzeit gesichert werden.
Rege diskutiert wurde beim Tagesordnungspunkt Gebührenkalkulation. Die bisherige Gebühr von 1,10 € für 1.000 l Trinkwasser muss angepasst werden. Beide Netze des Zweckverbands wurden größtenteils Anfang der 60er Jahre erstellt, damit ist ein Großteil der Leitungen bis zu 50 Jahre alt. Instandsetzungs- und Erneuerungsarbeiten sind dringend erforderlich, dies zeigt auch der Anstieg der Rohrbruchzahlen in den vergangenen Jahren. Bei Einhaltung der empfohlenen Sanierungsrate von 1-2 % der vorhandenen Leitungen müssten bei dem vorhandenen Leitungsnetz von 90 km jährlich 1-2 km Leitungen erneuert und damit ca. 200.000-400.000 € investiert werden. Diese Ausgaben wirken sich deutlich auf die Höhe der Verbrauchsgebühr aus.
Die Verbandsräte waren sich einig, dass künftig im jährlichen Haushalt größere Summen für die Sanierungs- bzw. Erneuerungsarbeiten bereitgestellt werden müssen, um auch in der Zukunft die regelmäßige Belieferung der Kunden mit Trinkwasser sicherstellen zu können.
Die Verbandsversammlung beschloss, aufgrund der vorliegenden Zahlen der Gebührenkalkulation, die Verbrauchsgebühr ab 01.01.2015 auf 1,37 € je 1.000 l Trinkwasser anzuheben. Dies bedeutet bei einem 4-Personen-Haushalt mit ca. 120.000 l jährlichem Wasserverbrauch eine Mehrbelastung von
32,40 € im Jahr bzw. 2,70 € / Monat. Die offene und transparente Information der Bevölkerung war dem Verbandsrat in diesem Zusammenhang sehr wichtig.