An-/Ab-/Ummeldungen

Ziehen Sie aus einer anderen Kommune im Inland oder vom Ausland zu benötigen wir folgende Unterlagen für die Anmeldung:

Ggf. können bei der Anmeldung noch weitere Unterlagen bzw. standesamtliche Nachweise verlangt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dies bei der Anmeldung im Einzelfall geprüft werden muss.

 

Gemäß § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen. 

Für Ummeldungen innerhalb der Gemeinde Bruckberg werden folgende Unterlagen benötigt:

 

Gemäß § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz ist die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen.

Wer aus einer Wohnung auszieht und keine andere Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.

Die Abmeldung ins Ausland ist ab einer Woche im Voraus möglich.

Infos zur Beantragung hoheitlicher Dokumente

Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokumentes in unserer Gemeinde
  • Ihr bisheriges Ausweisdokument
  • ein biometrisches Lichtbild (die Aufnahme kann auch in der Behörde an den Fotoaufnahmegeräten erfolgen; Kosten 6,00 €)
  • unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
    • Das persönliche Erscheinen bei Antragstellung ist zwingend erforderlich!!
    • Bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache mit mindestens einem Elternteil erforderlich (auch Babys und Kleinkinder müssen zur Identifizierung bei der Antragstellung mitkommen!).

Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei liegt derzeit zwischen drei und vier Wochen. (Angaben ohne Gewähr)

Sobald Sie eine automatisch generierte E-Mail oder ein Schreiben mit der Post erhalten, liegt der Personalausweis bei uns zur Abholung bereit.

Bei der Antragstellung erhalten Sie zudem einen Pin-Brief für die Online-Ausweisfunktion.

Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises:

In dringenden Fällen können wir sofort einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Für die Ausstellung ist ebenso die Vorlage der oben genannten Unterlagen erforderlich.

Gebühren und Gültigkeit

     Gültigkeit    Gebühren
Unter 24 Jahren    6 Jahre    27,60 €
Ab 24 Jahren    10 Jahre    46,00€
Vorläufiger Personalausweis    max. 3 Monate    10,00€
  • Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokumentes in unserer Gemeinde
    • Ihr bisheriges Ausweisdokument
    • ein biometrisches Lichtbild (die Aufnahme kann auch in der Behörde an den Fotoaufnahmegeräten erfolgen; Kosten 6,00 €)
    • unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
      • Das persönliche Erscheinen bei Antragstellung ist zwingend erforderlich!!
      • Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die persönliche Vorsprache mit mindestens einem Elternteil erforderlich (auch Babys und Kleinkinder müssen zur Identifizierung bei der Antragstellung mitkommen!).

    Mit einer längeren Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei ist derzeit zu rechnen (momentan 6-8 Wochen; Angaben ohne Gewähr)

     

    Sie erhalten von uns eine automatisch generierte E-Mail oder einen Brief, wenn Ihr Reisepass bei uns eingegangen ist.

     

    Wenn es schnell gehen muss:

    Wird der Reisepass früher benötigt, kann der elektronische Reisepass im Express-Verfahren beantragt werden. Wir erhalten den Pass innerhalb von 5 Werktagen.

     

    Vorläufiger Reisepass:

    Scheidet die Möglichkeit eines Express-Reisepasses aus, kann nach Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Flugtickets,…) sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

     

    Gebühren und Gültigkeit

        Gültigkeit   Gebühren
    Unter 24 Jahren   6 Jahre   37,50€
    Express unter 24 Jahren   6 Jahre   69,50€
    Ab 24 Jahren   10 Jahre   70,00€
    Express ab 24 Jahren   10 Jahre   102,00€
    Vorläufiger Reisepass   1 Jahr   26,00€
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Ab dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte bei der Gemeindeverwaltung stellen.

 

 

Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument.

 

Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.

 

Eine verkürzte Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren, wie bei Personalausweisen oder Reisepässen, ist nicht vorgesehen.

 

Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren.

Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 €.

Die antragstellende Person muss persönlich für die Beantragung anwesend sein und sich mit ihrem Reisepass/Personalausweis ausweisen können.

 

Produziert werden die eID-Karten von der Bundesdruckerei GmbH.

Nachdem die Karten von der Bundesdruckerei an die Gemeinde ausgeliefert wurden, erhalten die antragstellenden Personen einen PIN-Brief. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit Hilfe derer die Karteninhaber/der Karteninhaber eine sechsstellige PIN selbst setzen kann.

Erst dann ist die Onlinefunktion einsatzbereit.

Ferner enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Onlinefunktion. 

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: