Der Sozialpass
Seit dem 01.01.2019 wurde im Landkreis Landshut der Sozialpass eingeführt. Dieser berechtigt den Inhaber bestimmte Ermäßigungen des Landshuter Verkehrsverbundes (LAVV) in Anspruch zu nehmen.
Der Gemeinderat hat außerdem in seiner Sitzung vom 19.02.2019 beschlossen, dass für Inhaber eines Sozialpasses der jährliche Mitgliedsbeitrag der Sportvereine SC Bruckberg bzw.
SV Gündlkofen durch die Gemeinde Bruckberg übernommen wird.
Der Sozialpass gilt nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis und ist nicht übertragbar. Bei Verlust des Sozialpasses ist dies der Gemeinde Bruckberg zu melden.
Anspruch auf den Sozialpass haben die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde gemeldeten Bürger, die eine der folgenden Leistungen beziehen:
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Empfänger laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des 12. Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII)
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Empfänger laufender Grundsicherung im Alter und bei andauernder Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII
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Empfänger von Bürgergeld nach dem 2. Buch Sozialgesetzbuch (SGB II)
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Bewohner stationärer Einrichtungen, die den Barbetrag zur persönlichen Verfügung gemäß § 27b SGB XII erhalten
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Empfänger laufender Leistungen zum Lebensunterhalt nach § 27a Bundesversorgungsgesetz (Kriegsopferfürsorge)
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Pflegekinder, die Pflegegeld nach SGB VIII oder SGB XII erhalten, sowie Empfänger von Geldleistungen zum Lebensunterhalt nach den §§ 19, 34 und 41 SGB VIII
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Empfänger laufender Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
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Empfänger von Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz WoGG
Bitte sprechen Sie zur Beantragung persönlich vor und bringen Sie folgende Unterlagen mit:
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amtliches Ausweisdokument
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aktueller Bescheid einer einschlägigen Sozialleistung
Für weitere Fragen bezüglich des Sozialpasses wenden Sie sich an Herrn Strobl 08765 9301-19, Frau Steiger 08765 9301-17 oder Frau Bergmeier 08765 9301-23.