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Vergabeverfahren nach dem gemeindlichen Baulandmodell für junge Familien im Bebauungsplangebiet „Föhrenweg“

 

ACHTUNG - Die Bewerbungsfrist ist bereits abgelaufen.

 

Die Gemeinde Bruckberg bietet die beiden Bauparzellen Nr. 6 und 7 im Bebauungsplangebiet „Föhrenweg“, Tondorf, im Wege der Ausschreibung zum Verkauf an.

Dabei sollen die Vergabekriterien nach dem gemeindlichen Baulandmodell für junge Familien zur Anwendung kommen. Die Bewerbungen sind unter Verwendung des veröffentlichten Fragebogens unter Beifügung aller Nachweise in der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Angeboten werden die Bauparzelle Nr. 6 mit einer Größe von 677 qm sowie die Bauparzelle Nr. 7 mit einer Größe von 661 qm. Auf diesen Bauparzellen ist die Errichtung von je einem Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zulässig.

Der Kaufpreis wurde auf 400,00 €/qm festgelegt. Die ausgeschriebenen Bauparzellen sind im ebenfalls veröffentlichten Lageplan farbig (rot) hinterlegt. Daneben wird der Bebauungsplan als Planzeichnung mit seinen Festsetzungen zum Download angeboten. Im Kaufpreis enthalten sind die Erschließungskosten nach Baugesetzbuch. Die Kosten für die Herstellung der öffentlichen Anlagen für die Grundstücksentwässerung (Schmutzwasser und Niederschlagswasser) sowie für die Herstellung der Wasserversorgungseinrichtung sind jeweils bis zu einer Geschossfläche von maximal 250 qm in diesem Kaufpreis enthalten. Soweit das errichtete Wohnhaus diese Geschossfläche übersteigt, sind die Differenzbeträge nachzuentrichten.

Die Erwerber haben zudem auch die Grunderwerbsnebenkosten (Notarkosten, Grundbuchkosten, Vermessungskosten, Grunderwerbssteuer) zu tragen. Im Zuge der Erschließungsmaßnahmen wurden auf den Bauparzellen die Zisternen als Teil der privaten Anlage der Niederschlagswasserbeseitigung mit errichtet. Die Kosten hierfür in Höhe von etwa 12.000 € haben die Erwerber ebenfalls zusätzlich zum Kaufpreis zu erstatten. Die Erwerber verpflichten sich, sämtliche Festsetzungen des Bebauungsplans einzuhalten. Daher empfiehlt es sich, die angebotenen Grundstücke genau zu besichtigen und vorab zu prüfen, ob das Wunschgebäude auf den Bauparzellen realisiert werden kann. Die Topographie der Grundstücke stellt besondere Anforderungen an die Bauweise. Hierauf ist besonderes Augenmerk zu legen. Die Grundstücksvergabe erfolgt nach der Planvermessung. Bei der Angabe der Grundstücksgröße handelt es sich um eine ca.-Angabe. Eine exakte Vermessung erfolgt nach Fertigstellung der Erschließungsanlagen, ein Kaufpreisausgleich (ohne Zinsen) erfolgt durch die anschließende Messungsanerkennung.

Die Grundstücke werden mit einer Bauverpflichtung und einer Selbstnutzungsverpflichtung belegt. Näheres ist den Bewerbungskriterien zu entnehmen.

Die vollständig ausgefüllten und unterzeichneten Bewerbungen für den Erwerb des Grundstückes sind unter Beifügung sämtlicher erforderlicher Nachweise bis spätestens 28.04.2023 in der Gemeinde Bruckberg, Rathausplatz 1, 84079 Bruckberg, oder per E-Mail an Grundstuecksbewerbung@bruckberg.org einzureichen.

Maßgeblich ist der Eingang in der Gemeindeverwaltung. Danach eingehende Bewerbungen werden nicht mehr berücksichtigt.

Die Vergabeentscheidung wird voraussichtlich in der nicht öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.05.2023 getroffen werden. Die Bewerber werden im Anschluss über den Ausgang des Verfahrens informiert. Etwaige Fragen richten Sie bitte per E-Mail an Grundstuecksbewerbung@bruckberg.org. Diese werden ab dem 03.04.2023 beantwortet. Ab dem 03.04.2023 können Sie Ihre Fragen auch telefonisch an Herrn Gehder (Tel. 08765/9301-18) richten. Die übrigen gemeindlichen Bauparzellen im Baugebiet „Föhrenweg“ werden zu einem späteren Zeitpunkt in einem unbedingten Bieterverfahren (ohne die Anwendung von Kriterien) gegen Höchstgebot zum Erwerb angeboten.

Fragebogen für Bewerber

Kriterienkatalog 

Verfahrensvermerke

Bebauungsplan

Lageplan

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