Vergabe von gemeindlichen Baugrundstücken
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Vergabe gemeindlicher Grundstücke im Baugebiet "Breitenau West" im Bieterverfahren -Einzelhaus - Doppelhaushälfte
Informationsblatt zum Bieterverfahren
Die Gemeinde Bruckberg verkauft 10 Bauparzellen für jeweils ein Einzelhaus mit jeweils maximal 2 Wohneinheiten sowie 4 Bauparzellen für eine Doppelhaushälfte mit jeweils maximal 1 Wohneinheit im Baugebiet „Breitenau West“ in der Bruckbergerau im Bieterverfahren gegen Höchstgebot.
Vergeben werden folgende Parzellen:
Parzelle 1 435 m² Einzelhaus mit bis zu 2 WE
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Parzelle 2 294 m² Doppelhaushälfte mit 1 WE
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Parzelle 3 273 m² Doppelhaushälfte mit 1 WE
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Parzelle 4 286 m² Doppelhaushälfte mit 1 WE
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Parzelle 5 321 m² Doppelhaushälfte mit 1 WE
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Parzelle 6 505 m² Einzelhaus mit bis zu 2 WE
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Parzelle 7 535 m² Einzelhaus mit bis zu 2 WE
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Parzelle 8 514 m² Einzelhaus mit bis zu 2 WE
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Parzelle 12 507 m² Einzelhaus mit bis zu 2 WE
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Parzelle 13 488 m² Einzelhaus mit bis zu 2 WE
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Parzelle 14 502 m² Einzelhaus mit bis zu 2 WE
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Parzelle 15 420 m² Einzelhaus mit bis zu 2 WE
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Parzelle 16 420 m² Einzelhaus mit bis zu 2 WE
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Parzelle 25 477 m² Einzelhaus mit bis zu 2 WE
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Den Bebauungsplan für alle Grundstücke finden Sie hier!
Ablauf des Verfahrens
Das Bieterverfahren startet am 17.04.2025.
Um möglichst viele Interessenten erreichen zu können, stellt die Gemeinde Bruckberg Ihnen alle nötigen Informationen auf ihrer Homepage
(Gemeinde Bruckberg: Vergabe von gemeindlichen Grundstücken) zur Verfügung.
Ihr Gebot muss der Gemeinde Bruckberg, Rathausplatz 1, 84079 Bruckberg bis zum 27.05.2025, um 12:00 Uhr in schriftlicher Form vorliegen (Ende des Bieterverfahrens). Es muss sich dabei um ein Originaldokument handeln; die Zustellung per Fax oder Email ist nicht zulässig. Gebote, die danach eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Jede voll geschäftsfähige natürliche Person, jede juristische Person und jede rechtsfähige Per-sonengesellschaft können ein Gebot abgeben. Investoren sind im Bieterverfahren ausdrücklich zugelassen. Bieter und Käufer müssen identisch sein.
Die schriftlichen Angebote müssen fristgerecht in einem verschlossenen Umschlag im Rathaus Bruckberg eingegangen sein. Aus der Adressierung muss ersichtlich sein, für welche Parzelle das Gebot abgegeben wird. Das Gebot ist zu beziffern und muss den vollständigen Namen, die Kontaktdaten und die Unterschrift der am Kauf interessierten Person enthalten. Das von der Gemeinde zur Verfügung gestellte Gebotsformular ist zwingend zu verwenden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits aus verfahrensrechtlichen Gründen ein Nachverhandeln des abgegebenen Gebots nicht möglich ist.
Mit dem Gebot ist zugleich eine Bestätigung eines Kreditinstituts vorzulegen, dass die Finanzierung des Vorhabens (Grunderwerb und Baukosten) gesichert ist, wobei das Kreditinstitut
1.
in der Europäischen Gemeinschaft oder
2.
in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
3.
in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassen sein muss.
Sollte keine Finanzierung benötigt werden, genügt diesbezüglich eine schriftliche Bestätigung einer Bank.
Bitte beachten Sie dabei, dass für alle angebotenen Bauparzellen ein Mindestgebot in Höhe von 490,00 €/m² festgelegt wurde. Im Mindestgebot sind Erschließungskosten nach BauGB (Straßenerschließung) sowie nach KAG (Kanalherstellungsbeiträge und Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung) enthalten, soweit diese für ein unbebautes Grundstück anfallen. Im Kaufpreis enthalten sind bereits 250 qm (beitragsrechtliche) Geschossfläche für die Kanalherstellungsbeiträge sowie Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgung. Soweit im Zuge der Bebauung des Grundstücks mehr (beitragsrechtliche) Geschossfläche realisiert wird, erfolgt eine Nacherhebung. Der Erwerber hat den sich daraus ergebenden Differenzbetrag nachzuentrichten. Bei den angegebenen Parzellengrößen handelt es sich um vorläufige Größen, die auf der Grundlage einer Planvermessung ermittelt wurden. Soweit das Messungsergebnis nicht bereits vor der Beurkundung vorliegt, wird im Rahmen einer Messungsanerkennung ein Ausgleich des Kaufpreises (ohne Zinsen) vorgenommen.
Der Käufer hat die üblichen Grunderwerbsnebenkosten wie Notarkosten, Grunderwerbsteuer und Grundbucheintragung zu tragen.
Das Höchstgebot wird für jede Parzelle einzeln ermittelt. Sollten mehrere Gebote von einem Bieter für dieselbe Parzelle abgegeben werden, zählt das höchste abgegebene Gebot. Es besteht die Möglichkeit, dass ein Bieter für mehrere Grundstücke ein Gebot abgibt, er kann auch mehrere Grundstücke erwerben, soweit er jeweils das höchste Gebot abgibt.
Die Gebote werden gesammelt und nach Fristende unter Ausschluss der Öffentlichkeit geöff-net. Nach Auswertung der Gebote werden die Bewerber schriftlich unter Beifügung einer Rechtsbehelfsbelehrung über einen Zuschlag oder Nichtzuschlag informiert. Für den Fall, dass mehrere identische Höchstgebote eingegangen sind, entscheidet das Los.
Sollte innerhalb der ersten zwei Monate nach Zuschlag kein rechtskräftiger Kaufvertrag mit dem Höchstbietenden zustande gekommen sein, behält sich die Gemeinde Bruckberg das Recht vor, dem rangnächsten Bieter den Zuschlag zum Kauf zu erteilen.
Nach Erteilung des Zuschlags wird der Notar mit der Erstellung eines Notarvertrages von der Gemeinde beauftragt.
Der Käufer unterwirft sich einer Bauverpflichtung. Er verpflichtet sich, innerhalb von 5 Jahren ein Wohngebäude unter Einhaltung aller Festsetzungen des Bebauungsplans zu errichten, wobei genügt, wenn innerhalb dieser Frist der Rohbau fertig gestellt wird. Weitere Auflagen, wie z.B. eine Selbstnutzungsverpflichtung, werden ausdrücklich nicht vorgeschrieben. Die Beurkundung erfolgt ohne zusätzliche Auflagen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeinde Bruckberg auch im vorliegenden Vergabeverfahren zur Veräußerung gemeindlicher Grundstücke eine kommunalrechtliche Transparenzpflicht trifft, und dass wir weiterhin Zugangsansprüche nach Art. 39 Abs. 1 Satz 1 BayDSG zu erfüllen haben. Diese Pflichten können durch vertragliche „Verschwiegenheitsklauseln“ oder entsprechende vorvertragliche Vereinbarungen zwischen der Gemeinde und (potenziellen) Erwerberinnen oder Erwerbern grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden.
Beachten Sie bitte den ebenfalls veröffentlichten Bebauungsplan, um sicherzustellen, dass sich Ihr Traumhaus auch auf dem jeweiligen Grundstück verwirklichen lässt.
Etwaige Anfragen zum Vergabeverfahren oder zum Bebauungsplan richten Sie bitte per E-Mail an
grundstuecksbewerbung@bruckberg.org
Ebenso können Sie gerne einen telefonischen oder persönlichen Besprechungstermin unter oben stehenden Kontaktdaten vereinbaren.
Bei Fragen zur baurechtlichen Zulässigkeit von Vorhaben im Bebauungsplangebiet können Sie sich auch an Herrn Christian Görgenhuber (Tel. 08765/9301-26) wenden.