Infos aus dem Einwohnermelde-/Passamt
An-/Ab-/Ummeldungen
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Anmeldung bei der Gemeinde Bruckberg
Ziehen Sie aus einer anderen Kommune im Inland oder vom Ausland zu benötigen wir folgende Unterlagen für die Anmeldung:
- Personalausweis/Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
- Geburtsurkunde
Ggf. können bei der Anmeldung noch weitere Unterlagen bzw. standesamtliche Nachweise verlangt werden. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dies bei der Anmeldung im Einzelfall geprüft werden muss.
Gemäß § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz ist die Anmeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen.
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Ummeldung innerhalb der Gemeinde Bruckberg
Für Ummeldungen innerhalb der Gemeinde Bruckberg werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personalausweis/Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Gemäß § 17 Absatz 1 Bundesmeldegesetz ist die Ummeldung innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug vorzunehmen.
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Abmeldung ins Ausland
Wer aus einer Wohnung auszieht und keine andere Wohnung im Inland bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug bei der Meldebehörde abzumelden.
Infos zur Beantragung hoheitlicher Dokumente
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Personalausweis
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokumentes in unserer Gemeinde
- Ihr bisheriges Ausweisdokument
- ein biometrisches Lichtbild
- unter 16 Jahren: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Das persönliche Erscheinen bei Antragstellung ist zwingend erforderlich!!
- Bei Kindern unter 16 Jahren ist die persönliche Vorsprache mit mindestens einem Elternteil erforderlich (auch Babys und Kleinkinder müssen zur Identifizierung bei der Antragstellung mitkommen!).
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei liegt derzeit zwischen zwei und drei Wochen. (Angaben ohne Gewähr)
Sobald Sie den PIN-Brief der Bundesdruckerei erhalten haben, liegt ihr Personalausweis zur Abholung im Rathaus bereit.
Hat der Antragsteller das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird dieser von uns über den Eingang des Personalausweises unterrichtet.
Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises:
In dringenden Fällen können wir sofort einen vorläufigen Personalausweis ausstellen. Für die Ausstellung ist ebenso die Vorlage der oben genannten Unterlagen erforderlich.
Gebühren und Gültigkeit
Gültigkeit Gebühren Unter 24 Jahren 6 Jahre 22,80€ Ab 24 Jahren 10 Jahre 37,00€ Vorläufiger Personalausweis max. 3 Monate 10,00€ -
Reisepass
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde) bei erstmaliger Beantragung eines Ausweisdokumentes in unserer Gemeinde
- Ihr bisheriges Ausweisdokument
- ein biometrisches Lichtbild
- unter 18 Jahren: Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Das persönliche Erscheinen bei Antragstellung ist zwingend erforderlich!!
- Bei Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist die persönliche Vorsprache mit mindestens einem Elternteil erforderlich (auch Babys und Kleinkinder müssen zur Identifizierung bei der Antragstellung mitkommen!).
Die Bearbeitungszeit bei der Bundesdruckerei liegt derzeit zwischen fünf und sechs Wochen. (Angaben ohne Gewähr)
Sie erhalten von uns ein Schreiben, wenn Ihr Reisepass bei uns eingegangen ist.
Wenn es schnell gehen muss:
Wird der Reisepass früher benötigt, kann der elektronische Reisepass im Express-Verfahren beantragt werden. Wir erhalten den Pass innerhalb von 5 Werktagen.
Vorläufiger Reisepass:
Scheidet die Möglichkeit eines Express-Reisepasses aus, kann nach Vorlage geeigneter Nachweise (z. B. Flugtickets,…) sofort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.
Gebühren und Gültigkeit
Gültigkeit Gebühren Unter 24 Jahren 6 Jahre 37,50€ Express unter 24 Jahren 6 Jahre 69,50€ Ab 24 Jahren 10 Jahre 60,00€ Express ab 24 Jahren 10 Jahre 92,00€ Vorläufiger Reisepass 1 Jahr 26,00€ -
Kinderreisepass (für Kinder bis 12 Jahre)
Für die Antragstellung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Personenstandsurkunde (Geburtsurkunde)
- Ihr bisheriges Ausweisdokument
- ein biometrisches Lichtbild
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten
- Das persönliche Erscheinen des Kindes bei Antragstellung mit mindestens einem Elternteil ist zur Identifizierung zwingend erforderlich!!
Sie können den Kinderreisepass ca. 4 - 5 Werktage nach Antragstellung abholen. (Angaben ohne Gewähr)
- Der Kinderreisepass ist ab Ausstellung 1 Jahr gültig (oder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres)
- Die Verlängerung oder Aktualisierung ist bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres möglich. Dazu muss der Kinderreisepass noch gültig sein.
- Ist der Kinderreisepass bereits abgelaufen, kann dieser nicht mehr verlängert oder aktualisiert werden. Demnach ist die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses erforderlich.
- Kleinkinder verändern sich optisch recht schnell. Der Kinderreisepass gilt dann als ungültig, wenn die Identität des Kindes nicht mehr einwandfrei festgestellt werden kann. Ist dies der Fall, sollten Sie im eigenen Interesse mit einem Lichtbild bei uns vorsprechen um die Aktualisierung bzw. Verlängerung vornehmen zu lassen.
Gebühren
Neuausstellung 13,00€ Verlängerung/Aktualisierung 6,00€ -
eID - Karte für Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedsstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums
Ab dem 01.01.2021 können Bürgerinnen und Bürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums einen Antrag auf Ausstellung einer eID-Karte bei der Gemeindeverwaltung stellen.
Die eID-Karte ist ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert und dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument.
Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgestellt.
Eine verkürzte Gültigkeit bei Personen unter 24 Jahren, wie bei Personalausweisen oder Reisepässen, ist nicht vorgesehen.
Antragsberechtigt sind Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Mitgliedsstaaten und des Europäischen Wirtschaftsraums ab 16 Jahren.
Die Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte beträgt 37,00 €.
Die antragstellende Person muss persönlich für die Beantragung anwesend sein und sich mit ihrem Reisepass/Personalausweis ausweisen können.
Produziert werden die eID-Karten von der Bundesdruckerei GmbH.
Nachdem die Karten von der Bundesdruckerei an die Gemeinde ausgeliefert wurden, erhalten die antragstellenden Personen einen PIN-Brief. Der PIN-Brief enthält die Transport-Geheimnummer (PIN), mit Hilfe derer die Karteninhaber/der Karteninhaber eine sechsstellige PIN selbst setzen kann.
Erst dann ist die Onlinefunktion einsatzbereit.
Ferner enthält der PIN-Brief die Entsperrnummer (PUK) und das Sperrkennwort zur Sperrung der Onlinefunktion.