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Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Bruckberg

Abschlagszahlung der Wasserverbrauchsgebühren

Fällig immer zum 30. Oktober eines Jahres.

Wir möchten alle Abnehmer, die nicht am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, daran erinnern, dass der jährliche Abschlagsbetrag der Wasserverbrauchsgebühren immer spätestens bis zum 30. Oktober zur Zahlung fällig ist.

Die Höhe der Abschlagszahlung ist aus dem Gebührenbescheid „Abrechnung Wasserverbrauchsgebühren“ vom 30.03. des jeweiligen Jahres, Spalte „Künftige Abschlagszahlung“, ersichtlich.

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