Sprungziele

Taxi fahren zum halben Preis!

Das können künftig:

  •  junge Menschen von 14 bis 26 Jahre
  •  Senioren ab 70 Jahren
  • Personen mit Schwerbehindertenausweis mit mindestens einem Grad der Behinderung von 50 (ab 01.10.2020)

 

Möglich macht dies das Projekt "50/50 Mobil", das vom Landkreis Landshut gefördert wird. Der Landkreis Landshut übernimmt die Hälfte des Taxi- oder Mietwagenpreises.  

Die Anspruchsberechtigten können Wertschecks in Höhe von 5,00 €, 10,00 € und 20,00 € für die Hälfte des tatsächlichen Betrages erwerben (Beispiel: ein Wertscheck in Höhe von 10,00 € kostet nur 5,00 €)

Pro Person und Monat können maximal Wertschecks in Höhe von 60,00 € erworben werden. 

Diese können dann bei teilnehmenden Mietwagen- und Taxiunternehmen in voller Höhe auf den Fahrpreis angerechnet werden.

Wird ein Wertscheck eingelöst muss ein Nachweis (Personalausweis/Schülerausweis/Schwerbehindertenausweis) vorgezeigt werden.

Zu beachten:

  • Es wird kein Wechselgeld herausgegeben, d.h. ein Fahrpreis von 16,00 € kann z.B. mit einem 20,00 € Wertscheck bezahlt werden wovon 4,00 € verfallen. Alternativ können Sie mit einem 10,00 € und einem 5,00 € Wertscheck plus 1,00 € Bargeld passgenau bezahlen
  • Mehrere anspruchsberechtigte Fahrgäste können ihre Wertschecks zusammenlegen
  • Sollte beispielsweise nur eine von fünf Personen anspruchsberechtigt sein, können die Wertschecks ebenfalls verwendet werden

Wo können die Wertschecks erworben werden?: 

Sollte es Ihnen nicht möglich sein die Wertschecks online oder persönlich bei den Verkaufsstellen zu erwerben, können Sie eine Person bevollmächtigen. Füllen Sie hierzu bitte nachstehende Vollmacht und Datenschutzerklärung aus. 

Solltest du das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wird zusätzlich nachstehende Zustimmung des Personenberechtigten zur Verarbeitung der Daten benötigt.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier!

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.