Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Bruckberg
Neukalkulation der Wasserverbrauchsgebühren
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
zum 01.01.2023
Das Kommunalabgabengesetz schreibt die regelmäßige Kalkulation der Wasserverbrauchsgebühren für einen maximal vierjährigen Zeitraum vor. Die aktuelle Gebührenkalkulation wurde für den Zeitraum 2023 – 2025 durchgeführt.
Verbandsrat beschließt Erhöhung der Grund- und Verbrauchsgebühren
In der Sitzung am 08.12.2022 hat der Verbandsrat nach ausführlicher und umfassender Diskussion folgende Gebührenerhöhungen zzgl. 7 % MwSt. beschlossen:
1. Ab dem 01.01.2023 beträgt die jährliche Grundgebühr:
Bei Wasserzählern |
bis 4 m³/h Dauerdurchfluss (Q34) 8,50 € / Monat = 102,00 € / Jahr bis 10 m³/h Dauerdurchfluss (Q310) 15,00 € / Monat = 180,00 € / Jahr bis 25 m³/h Dauerdurchfluss (Q316/Q325) 21,00 € / Monat = 252,00 € / Jahr über 25 m³/h Dauerdurchfluss 40,00 € / Monat = 480,00 € / Jahr |
2. Die Verbrauchsgebühr wird ab 01.01.2023 von bisher 1,60 € auf 1,92 € je 1.000 l Trinkwasser erhöht.
Was sind die Gründe für die Preiserhöhung?
In den letzten vier Jahren wurden große Investitionen wie z.B. die Sanierung des Hochbehälters in der Bergstraße in Bruckberg, die Erneuerung der Hauptleitungen in der Dekan-Hort-Straße in Gündlkofen und im Ortsteil Eggersdorf, usw. realisiert. Auch die Inbetriebnahme des neuen Tiefbrunnens im Wald bei Attenhausen, der allen Abnehmern zu Gute kommt, stellt einen wichtigen Schritt für die Versorgungssicherheit dar. Das Gesamtinvestitionsvolumen in den Jahren 2019 bis 2022 lag bei 1,9 Mio. €. Diese Maßnahmen konnten teilweise durch hohe einmalige Einnahmen von Herstellungsbeiträgen aufgrund der Ansiedlung großer Firmen, aber auch durch die Inanspruchnahme von Krediten finanziert werden.
Zusätzlich wurden für die Sanierung/Unterhalt des Leitungsnetzes insgesamt mehr als 980.000 € aufgewendet.
Auch in Zukunft ist die kontinuierliche Sanierung und Erneuerung des teilweise über 50 Jahre alten Leitungsnetzes ebenso wie Instandhaltungsmaßnahmen an den zentralen Einrichtungen wie Brunnen, Hochbehältern und Druckpumpwerken äußerst wichtig, um die zuverlässige Versorgung der Bürger mit Trinkwasser weiterhin sicherstellen zu können. Die Kosten müssen in erster Linie über die Wasserverbrauchsgebühren (teilweise auch durch die Aufnahme von Darlehen) finanziert werden.
Großen Einfluss auf die künftige Gebührenhöhe hat die derzeitige Energiekrise. Die Kosten für Stromlieferleistungen werden sich in den nächsten 3 Jahren verdoppeln. Zudem wirkt sich die hohe Inflationsrate auf Materialpreise sowie die Preise für Leistungen von Fremdfirmen aus. Auch diese Kosten müssen auf die Verbrauchsgebühren umgelegt werden und führen zu den o.g. Gebührenanpassungen.
Der Zweckverband ist als sog. „Kostenrechnende Einrichtung“ verpflichtet, durch regelmäßige, gesetzlich vorgeschriebene Anpassungen der Gebühren kostendeckend zu arbeiten. Es dürfen weder Gewinne noch Verluste erwirtschaftet werden.
Was bedeutet das für die Verbraucher?
Für einen 4-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 120.000 Litern bedeutet dies einen zusätzlichen Kostenaufwand von 4,20 € / Monat. Bei einem Ein-Personen-Haushalt mit einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 30.000 Litern ergibt sich ein Mehraufwand von 1,80 € / Monat.
Trotz der Gebührenerhöhung zahlt der Verbraucher nur 0,19 Cent / Liter für das wertvolle Gut Wasser.
Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zum 01.01.2023:
Die Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung liegt in der Verwaltung des Zweckverbandes während der üblichen Geschäftszeiten (Montag – Freitag von 08.00 – 12.00 Uhr, Montag von 13.30 – 16.30 Uhr) im Rathaus Bruckberg, Zimmer 2.04 zur öffentlichen Einsichtnahme auf.