Zweckverband Wasserversorgungsgruppe Bruckberg
Informationen zur Poolbefüllung über Hydranten
Der Zweckverband möchte alle Wasserabnehmer im Versorgungsgebiet darauf hinweisen, dass sich die bisherige Praxis ändert und die Poolbefüllung über Hydranten nicht mehr möglich ist.
Die Verbandsversammlung hat in der Sitzung am 13.03.2023 beschlossen, dass die Wasserentnahme über Ober- oder Unterflurhydranten nur noch zugelassen wird, wenn dies baubedingt erforderlich ist (z.B. bei erstmaliger Befüllung eines Pools, Gebäuderückbauten, usw.) oder für die notwendige Versorgung von Volksfesten oder ähnlichen Veranstaltungen.
Der Zweckverband kann daher zum Zwecke der Poolbefüllung ab sofort keine Standrohre für Hydranten an Privatpersonen mehr zur Verfügung stellen. Ebenso ist eine Befüllung über Standrohre Dritter (z.B. Feuerwehr) nicht erlaubt.
Die Nachbefüllung / Wiederbefüllung von Gartenpools, Planschbecken und Teichen kann über die eigene Hausinstallation in einer vertretbaren Zeit durchgeführt werden.
Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung, die auch von vielen anderen Wasserversorgern im Umkreis bereits vor Jahren aus technischen Gründen (Gefahr von Rohrbrüchen durch Druckschläge, Trübungserscheinungen, usw.) aber auch aus Gründen der Verkehrssicherheit und insbesondere aus Hygienegründen getroffen wurde.
Hinweise zur Entleerung von Poolwasser:
Die Versickerung von Poolwasser in den Untergrund (Gartenfläche o.ä.) ist aus wasserwirtschaftlicher Sicht nicht erlaubt. Poolwasser ist in der Regel mit Chemikalien versetzt, daher handelt es sich hier rechtlich um Abwasser. Die Einleitung von Abwasser in den Untergrund kann die wertvollen Grundwasservorkommen nachteilig beeinflussen. Poolwasser muss daher gebührenpflichtig in den Kanal eingeleitet werden.